Wir dürfen Sie bei allen deutschen Finanzämtern und sonstigen Behörden, sowie bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten vertreten.
Dies gilt ebenso für Fachgerichte wie zum Beispiel allen deutschen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof , allen Verwaltungs-, Sozial- und Arbeitsgerichten in den verschiedenen Instanzen.
Eine Ausnahme hierzu gilt für Zivilverfahren beim Bundesgerichshof, da es insoweit "besonders" zugelassene Rechtsanwälte gibt, die "nur" bei diesem Gericht auftreten.
Wir dürfen Sie also z.B. in allen familiengerichtlichen Streitigkeiten vertreten:
Egal, welches Familiengericht in Deutschland zuständig ist, egal, wo Sie wohnen, wir dürfen Sie vertreten.
Ebenso gilt dies für Streitigkeiten mit den Finanzbehörden:
Egal, welche Finanzbehörde, welches Finanzgericht für den Streit zuständig ist, wir können für Sie auftreten und Ihre Interessen wahrnehmen.
Bei Fragen rufen Sie uns bitte an.